Der Galatasaray-Vorstand um Präsident atmet auf und kann weiterarbeiten. Im März hatten die stimmberechtigten Vereinsmitglieder bei der jährlich stattfindenden finanziellen Generalversammlung Präsident Mustafa Cengiz und dessen Vorstand nicht von der wirtschaftlichen Verantwortung freigesprochen, damit quasi eine Misswirtschaft unterstellt und laut Satzung folglich Neuwahlen forciert.
Objektive Wahl oder Verschwörung der „Liseli-Fraktion“?
Diese Aktion stieß auf gespaltene Reaktionen. Während einige die finanziellen Entscheidungen des Vorstandes nicht guthießen und einen entsprechenden demokratischen Beschluss ausmachten, sahen andere Intrigen der „Liseli-Fraktion“, also der Absolventen des Galatasaray-Gymnasiums darin. So eine Entscheidung auf dem Weg zum Meistertitel, sei einzig und allein böswilliger und egoistischer Natur entsprungen um persönliche Interessen zu vertreten, behaupteten viele. Was Wohl des Vereins sei dabei nicht Mittelpunkt der Aktion gewesen.
GS-Vorstand wehrt sich und wird juristisch aktiv
Präsident Mustafa Cengiz und der GS-Vorstand erwirkten in der Folge eine einstweilige Verfügung gegen die Wahl, um ihre Arbeit in dieser kritischen Phase der Saison fortzuführen und eine mögliche Neuwahl (bei der Cengiz nicht hätte antreten dürfen) bis nach der Saison zu verschieben. Gegen diese Verfügung legten einige Vereinsmitglieder offiziell Einspruch ein, so dass schließlich ein Gericht über den Sachverhalt entscheiden musste.
Cengiz-Präsidium setzt zumindest vorläufig Arbeit fort
Am 11. Juli wurde der Fall im Caglayan Gerichtsgebäude verhandelt und endete mit einem positiven Urteil aus Sicht des Cengiz-Präsidiums. Der Einspruch von Vereinsmitgliederseite wurde abgelehnt. Die einstweilige Verfügung hat bestand und entfaltet weiterhin ihre Wirksamkeit. Damit kann der GS-Vorstand seine Arbeit fortsetzen. Jedoch ist die Sache noch nicht endgültig geklärt. Es bleibt abzuwarten, welche juristischen Schritte womöglich noch folgen.