Wieder einmal greift der türkische Fußballverband zu Regeländerungen. Grund hierfür ist die aktuelle Corona-Pandemie, der damit verbundene eng getaktete Matchkalender sowie die daraus resultierenden Verletzungen bzw. Ausfälle innerhalb der Teams. So ergeben sich für die türkischen Erstligisten in der laufenden Saison zwei gravierende Veränderungen: Zum einen dürfen die Klubs 35 statt 30 Spielern mit einer Spiellizenz ausstatten. Verbunden damit darf auch die Anzahl der ausländischen Spieler im Kader erhöht werden – von 14 auf 16. Zudem können für die Rückrunde 14 statt wie bisher 12 ausländische Spieler für den Matchkader nominiert werden. „Wir haben der Bitte der Klubvereinigung entsprochen. In der Tat haben wir einen sehr vollen Matchkalender, da wir sämtliche Ligen bis zum 16. Mai beendet haben müssen. Bis dahin sind die Regeländerungen wirksam“, so TFF-Vorsitzender Nihat Özdemir heute.
Özdemir erklärte zudem, dass man bis Ende Januar einen Nachfolger für Mehmet Sepil gefunden haben werde. Sepil hatte sein Amt des Vorsitzenden der Süper Lig-Klubvereinigung zum Jahresbeginn niedergelegt. An der modifizierten Ausländerregelung, die ab der kommenden Saison greift, gibt es Stand heute keine Veränderungen.
Die neue Ausländerregelung im Überblick:
- Vereine in der Süper Lig können in der Saison 2021/22 einen Vertrag mit maximal 14 ausländischen Spielern abschließen. Wenn ein Vertrag mit 14 Spielern geschlossen wird, muss mindestens einer dieser Spieler am 01.01.1996 und später geboren sein und nur acht dieser Spieler dürfen zeitgleich auf dem Feld stehen. In der Saison 2021/22 ist es Pflicht, einen Fußballspieler im Kader zu haben, der am 01.01.1998 oder später geboren wurde und aus dem eigenen Jugendlager gekommen ist.
- Für die Saison 2022/23 dürfen Verträge mit maximal zwölf ausländischen Spielern abgeschlossen werden. Wird das Kontingent ausgereizt, muss mindestens einer dieser Spieler am 01.01.1998 oder später geboren sein und nur sieben dieser Spieler dürfen zeitgleich eingesetzt werden. In der Saison 2022/23 ist es Pflicht, einen Spieler in der Startelf zu haben, der am 01.01.2000 und später geboren wurde.
- Für die Saison 2023/24 gilt, dass maximal zehn ausländische Spieler verpflichtet werden dürfen. Reizt man das Maximum aus, muss mindestens einer dieser Spieler am 01.01.2000 und später geboren worden sein. Auf dem Platz dürfen dann nur noch sechs ausländische Spieler stehen. In der Saison 2023/24 ist es Pflicht, zwei Spieler in der ersten Elf zu haben, die nach dem 01.01.2002 geboren wurden.
Für die 2. Liga der Türkei gilt:
- In der Saison 2021/22 dürfen Verträge mit bis zu acht ausländischen Spielern abgeschlossen werden. Geht man ans Limit, muss mindestens einer dieser Spieler am 01.01.1996 und später geboren sein. Auf dem Feld dürfen maximal fünf ausländische Spieler zeitgleich stehen. Auch in der 2. Liga ist es obligatorisch, Jugendspieler im Kader zu haben und einzusetzen.
- In der Saison 2022/23 geht die Ausländerbegrenzung auf fünf Spieler runter. Gleiches gilt auch für die Saison 2022/23.