Der türkische Verbandschef Mehmet Büyükeksi, der am heutigen Donnerstag während der Generalversammlung als einziger Kandidat in die TFF-Präsidentschaftswahl geht (Stimmabgabe hat um 10:00 Uhr MEZ begonnen – mehr dazu hier), hat vor dem ersten Wahlgang seine neue Vorstandsliste eingereicht, die sich aus folgenden Namen zusammensetzt: Ibrahim Burkay, Yusuf Günay, Yalcin Orhan, Alkin Kalkavan, Hamit Altintop, Müslüm Özmen, Volkan Can, Ali Düsmez, Erman Kalkandelen, Ramazan Ücdan, Rucen Cetin, Mustafa Erögüt, Safak Müderrisgil und Haluk Kalyoncu. Des Weiteren wurden Ismail Gercek, Irfan Karakas, Osman Arslan, Selim Dogan und Ali Koray Büyükasar in die Liste der ordentlichen Mitglieder des Aufsichtsrats aufgenommen. TFF-Präsident Büyükeksi richtete auf der Sitzung das Wort an die Mitglieder der Generalversammlung.
Einführung des halbautomatischen Abseitssystems und Digitalisierung des Lizenzierungsverfahrens
Büyükeksis Aussagen lauten wie folgt: „Wir arbeiten daran, die halbautomatische Abseitstechnologie, deren Kosten sich auf vier Jahre belaufen und acht Millionen Euro betragen, in der neuen Saison im türkischen Fußball einzuführen. Wir werden alles wahrscheinlich in ein paar Wochen fertigstellen und in der nächsten Saison einführen. Ab der nächsten Saison haben wir die Lizenzierungsverfahren für Profifußballer in allen unseren Ligen digitalisiert. Jeder wird digital alles von seinem eigenen Verein aus erledigen können. Wir wollen den Spielplan und das Format der Süper Lig, der Spor Toto 1. Lig, TFF 2. Lig und TFF 3. Lig sowie des türkischen Pokals in den kommenden Jahren neu gestalten.“
TFF aktualisiert Ausländerregelung
Der TFF hat zudem die Ausländerregelung aktualisiert, die ab der Saison 2023-24 gelten soll. Demnach kann ein Vertrag mit einem Fußballspieler unterzeichnet werden, der die türkische Staatsbürgerschaft oder die blaue Karte (türk.: „Mavi Kart“) besitzt. Die Erklärung des TFF zu diesem Thema lautet wie folgt: „Zusätzlich zu den 14 ausländischen Fußballspielern, die in der A-Team-Liste aufgeführt sind, können die Vereine innerhalb der Transfer- und Registrierungsfristen Verträge mit maximal einem Fußballspieler, der Staatsbürger Aserbaidschans, Kasachstans, Kirgisistans, Usbekistans und Turkmenistans ist, und maximal einem Fußballspieler, der nicht für die türkische Fußballnationalmannschaft spielberechtigt ist, aber die türkische Staatsbürgerschaft oder eine blaue Karte besitzt, abschließen und sie in die A-Team-Liste aufnehmen.“