Der TFF gab bekannt, dass die Spieler, die eine „Blaue Karte“ (türk.: „Mavi Kart“) beantragt haben, während der Vertragslaufzeit weiterhin in der türkischen Liga unter dem Status eines einheimischen Spieler aktiv sein können. In der Erklärung zum Trendyol Süper Lig-Status wurden die folgenden Aussagen gemacht: „Vereine können maximal 14 Spieler auf der A-Team-Liste haben, die nicht für die türkische Fußballnationalmannschaft spielberechtigt sind. Süper Lig-Vereine, die mehr als 14 ausländische Fußballspieler unter Vertrag haben, dürfen in A-Team-Wettbewerben keine ausländischen Fußballspieler einsetzen, die nicht in der A-Team-Liste aufgeführt sind.
Zusätzlich zu den Fußballspielern, die nicht für die türkische Fußballnationalmannschaft spielberechtigt sind und gemäß Absatz 1 in der A-Team-Liste aufgeführt sind, können die Vereine in der Saison 2023–2024 einen Fußballspieler, der als Staatsbürger Aserbaidschans, Kasachstans, Kirgisistans, Usbekistans und Turkmenistans in der A-Team-Liste aufgeführt ist, und einen Fußballspieler, der nicht für die türkische Fußballnationalmannschaft spielberechtigt ist, aber als türkischer Staatsbürger oder Inhaber einer Blauen Karte in der A-Team-Liste aufgeführt ist, bis zum Ende ihrer Vertragslaufzeit im Rahmen von Absatz e des Artikels 2 aufgrund ihrer Freizügigkeit einsetzen. Im Falle des Auslaufens der Verträge dieser Fußballspieler werden die Vertragsverlängerung, die Vertragserneuerung und die Verträge, die sie bei anderen Vereinen unterzeichnen werden, im Rahmen des Fußballspielers, der nicht für die A-Nationalmannschaft spielberechtigt ist, registriert und in der A-Team-Liste entsprechend vermerkt.“