Kaum hat die Süper Lig wieder begonnen, beschwert sich bereits der erste Klub über einen Schiedsrichter. Nach der bitteren 0:2-Niederlage bei Caykur Rizespor veröffentlichte Galatasaray am Montag ein Statement über die vereinseigene Homepage. Dabei galt der Fokus dem Referee Yasar Kemal Ugurlu und Rizespor-Boss Hasan Kartal. Beide wurden unter dem Titel „Nacht der Schande“ von den Gelb-Roten hart angegangen.
„Ugurlu ist in unseren Augen ein Henker“
Während zunächst auf die erschütternden Verletzungen von Kapitän Fernando Muslera und Florin Andone eingegangen wird, wird Ugurlu schlechte Arbeitsleistung vorgeworfen und sogar als „Henker“ bezeichnet: „Die Verletzung von Muslera, der seit einigen Jahren sozusagen einer von uns ist und aufgrund seines Charakters großen Respekt genießt, haben wir mit großem Schmerz miterlebt. In einer derartigen Situation haben die Aussagen des Klubpräsidenten des Gegners und die Leistungen des Schiedsrichters, dessen Aufgabe es ist, die Gesundheit der Spieler durch seine Unparteiische Leitung zu beschützen, zu einer Nacht der Schande beigetragen. Ugurlu, der mit seinen Entscheidungen das Spielergebnis direkt beeinflusste, ist in unseren Augen von nun an kein Schiedsrichter, sondern ein Henker.“
„Hasan Kartal hetzt seinen Verein gegen uns auf“
Für Rizespor-Klubboss Kartal hatten die Gelb-Roten ebenfalls keine positiven Worte übrig und forderten die „Beseitigung der Personen, die dem türkischen Fußball Schaden zufügen.“ Dabei spielen die Aussagen des Geschäftsmann aus der vergangenen Saison eine große Rolle: „Laut eigenen Aussagen hätte er den Schiedsrichter der vergangenen Saison erschossen. Durch sein Verhalten nach dem gestrigen Spiel hat diese Person seine hasserfüllte Haltung gegenüber unserem Klub bestätigt. Aus unerklärlichen Gründen hetzt er außerdem seinen Verein gegen uns auf. Wir erwarten, dass alle Personen, die durch Hassreden, gegen die Grundsätze des Sports verstoßen und damit dem türkischen Fußball Schaden zufügen, von der Bühne geholt werden. Diesbezüglich fordern wir die zuständigen Personen und Institutionen zum Handeln auf.“
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